Sammelwahnsinn

Aktuell liegt der Entwurf der Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) vom 21. Mai 2007 vor. Die Abgabepflicht von Netzpublikationen (Medienwerke in unkörperlicher Form) an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) “umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet.”

Doch die DNB spidert nicht etwa die angemeldeten Netzpublikationen und holt sich die Daten dann, wenn es der Infrastruktur am besten passt. Nein, die Anbieter müssen ihre in Archiven verpackte Daten selbst per FTP abliefern und dürfen damit nicht gerade für stabile, balancierte Lastverhältnisse auf Seiten der DNB-Infrastruktur sorgen. Nicht nur dass FTP sowas von alt und unsicher ist, man von einer Integrität und Unversehrtheit der Archive nur träumen kann: Identitäten samt Passwörter ungeschützt durch Web zu schicken, dazu sollte der Staat nun wirklich nicht auffordern. – Per Mail versandte Newsletter dürfen immerhin auf dem gleichen Wege zugestellt werden.

Von Google, Archive.org & Co. lernen hieße siegen lernen. Webservices und Sitemaps usw. sind real und keine Fiktion, liebe DNB. Die Pflichtabgabeverordnung ist noch ein Entwurf. Vielleicht ist es ja noch nicht zu spät, vielleicht kann sich ja der Gesetzgeber noch ‘mal umhorchen. Und wenn’s beim BSI ist.

(Für Einzelheiten siehe die FAQ: http://deposit.ddb.de/netzpub/np_faq_e.htm)

[Weitere Informationen im Internet]

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