Fall Marco W. zeigt: Türkei ist europatauglich

Sexueller Missbrauch minderjähriger ist erst seit kurzem Straftat

Im türkischen Strafrecht gibt es den Paragrafen, der sexuelle Handlungen gegenüber Minderjährigen unter Strafe stellt, noch nicht lange. Er ist erst im Rahmen der Anpassung an europäische Normen aufgenommen worden.

Früher wurde in der immer noch sehr patriarchischen türkischen Gesellschaft ein Verhalten wie das, was Marco W. vorgeworfen wird, eher als Kavalliersdelikt gesehen.

Selbstverständlich ist ein solches Verhalten auch in Deutschland strafbar. Genauso selbstverständlich ist es, dass die Strafverfolgungsbehörden handeln müssen und den Beschuldigen festsetzen müssen, wenn dieser sonst ins Ausland verschwindet.

Unabhängigkeit der Justiz

genauso wichtig ist es, dass in einem Rechtsstaat die Justiz sich nicht von der Regierung beeinflussen lässt. Auch in Deutschland kann die Bundeskanzlerin nicht einfach zum Staatsanwalt sagen: “Lassen Sie diesen Beschuldigten laufen”. Das würde gegen elementare Grundsätze des Rechsstaates verstoßen.

Natürlich sind die Bedingungen in türkischen Gefängnissen andere als in Deutschland. Aber sie sind nicht unüblich in der ganzen Europäischen Union. Und natürlich ist es tragisch, wenn ein unschuldiger monatelang im Gefängnis sitzt. Ob das bei Marco W. der Fall ist, muss sich erst noch zeigen.

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