Vorratsdatenspeicherung

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein warnt in einer umfangreichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG, BR-Drucksache 275/07 – unter dem Begriff Gesetzentwurf zur umfassenden Vorratsdatenspeicherung benennbar – gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags:

Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, weil die

Zitat:
Zwecke der Vorratsdatenspeicherung […] unbestimmt (sind), weil die Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und Netze öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste pauschal und ohne jeden konkreten Anhaltspunkt für eine konkrete Straftat der betroffenen Personen gespeichert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, weil die

Zitat:
verdachtsunabhängigen grundrechtseingreifende Maßnahmen “ins Blaue hinein” […] unzulässig (sind).

Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, weil die

Zitat:
Zugriffsmöglichkeit der Nachrichtendienste […] die Unverhältnismäßigkeit auf ein unerträgliches Maß (steigert).

Der ULD warnt eindringlich vor den negativen Folgen für die “Qualität der Kommunikation einer Gesellschaft” und vor der “Verankerung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches auf die Vorratsdaten”. Dem Ziel, im Bereich der Strafprozessordnung eine “harmonische Gesamtregelung” der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen zu schaffen, wird grundsätzlich zugestimmt.

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