Keine Großkreise in Mecklenburg-Vorpommern

Das Verfassungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass die Bildung von Großkreisen gegen das Prinzip der kommunalen Selbstbestimmung verstoße. Durch die Großkreise ist es gerade in einem strukturschwachen Land nicht mehr möglich, dass die ehrenamtlichen Abgeordneten sich tatsächlich in Entscheidungsprozesse einbringen.

Die Entscheidung des Gerichtes kann nur begrüßt werden. Demokratie funktioniert am Besten vor Ort und nicht aus der Ferne. Großkreise, bei denen weder die Abgeordneten noch die Wähler eine Beziehung zu dem Gebilde aufbauen können, was da jeweils entsteht, haben keine demokratische Legitimation.

Eine konsequente Lösung des Problems wäre die Abschaffung der Landkreise und die Stärkung der einzelnen Kommunen und Gemeinden. Dies würde sowohl den Erfordernissen der effizienten Verwaltung als auch der Stärkung des Subsidaritätsprizips entsprechen.

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