Blogs und Rechtsstaat: Das böse Erwachen

Die Freiheit des einen endet da, wo die Freiheit eines anderen beeiträchtigt wird. Ein Mensch hat z.B. das Recht, zu verlangen, dass er nicht mit rassistischen Spitznamen beleidigt wird. Da endet die Freiheit des Blog-Schreibers, der meint, die Verwendung dieses Namens sei eine Sache der Meinungsfreiheit.

Fast jeder, der ein Blog betreibt, möchte, dass sein Online-Tagebuch von möglichst vielen gelesen wird. Wahrscheinlich ist ihm auch die Bezeichnung “veröffentlichen” für das, was er da tut, nicht unrecht. Vor wenigen Wochen noch, als es um die Berichterstattung zum G8-Gipfel ging, waren die Blog-Schreiber einig, dass sie bessere und genauere Informationen veröffentlicht haben und die Öffentlichkeit richtiger informiert haben, als die klassischen Journalisten.

Mit den rechtlichen Konsequenzen aber wollte sich niemand auseinandersetzen. Nun, da das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird auf die böse Welt geschimpft und auf Richter und Anwälte, die keine Ahnung vom Internet haben.

Dabei ist es eher umgekehrt. Die Blog-Autoren haben wenig Ahnung vom Rechts-System, welches ihnen die Freiheit sichert, aber eben auch denen, die von ihrer Schreib-Arbeit betroffen sind. Gut wäre, wenn diejenigen, die sich in Blogs mit mehr als ihrer Katze und der gestrigen Party befassen wollen, mit den Spielregeln des öffentlichen Schreibens beschäftigten. Sonst geht die hoffnungsvolle Blogosphäre bald finanziell kaputt.

Weitere Informationen bei
MC Winkel
Stefan Niggemeier
RA-Blog
Thomas Knüwer

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