Zitat:
“Wir haben nichts zu verbergen, deswegen darf es auch nicht so aussehen, als wenn wir etwas zu verbergen hätten.”
Die Aussage entstand als Reaktion auf die Beschwerde der Opposition, das die Verlängerung der Speicherung von Videodaten aus Kameras an öffentlichen Plätzen (Bahnhöfe etc.) statt 48 Stunden nun 30 Tage lang erfolgen darf. CDU und SPD hatten die Änderung mehr oder weniger in einer Nacht- und Nebelaktion durchgewunken, um eine Debatte darüber zu verhindern.
Der oben aufgeführte Satz darf als klassisches Eigentor gelten – wird der Bürger doch als ständig Überwachter unter Generalverdacht gestellt. Dadurch sieht es natürlich so aus, das er etwas zu verbergen hätte – ohne das er dies hat. Darüberhinaus beschleicht mich das leise Gefühl, das eine solche Aussage nur der tut, der auch etwas zu verbergen hat!!