Schlappe für Herrn Schäuble. Das BVerfG Karlsruhe hat die heimlichen Onlinedurchsuchung als nichtig erklärt. Solche Massnahmen seien nur anwendbar, wenn eine konkrete Gefahr vorliege.
Schlappe für Herrn Schäuble. Das BVerfG Karlsruhe hat die heimlichen Onlinedurchsuchung als nichtig erklärt. Solche Massnahmen seien nur anwendbar, wenn eine konkrete Gefahr vorliege.