“Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums”
Am 11. April wird über den neusten Gesetzentwurf im Bundestag entschieden. Im Prinzip geht es darum das die Musikundustrie bei Verdacht, wo auch immer der anfängt, bei Providern direkt die Adress-/Kontaktdaten zu IP-Adressen abfragen darf, ohne erst bei der Polizei/Staatsanwaltschaft eine Anzeige zu schalten.
Ziel ist ansich die Kosten dieser Datenauskunft über die Staatsanwaltschaft zu senken.
Was sich nicht schlecht anhört ist, dass Abmahnkosten im privaten Bereich bei 50,- Euro gedeckelt werden sollen.
Also einer Branche den Freibrief zu geben quasi jegliche Daten eines Internetnutzer direkt abzufragen ist doch sehr fraglich. Es gibt auch eine gesetzliche EU-Vorgabe, aber dieser Gesetzentwurf geht erheblich weiter. Vorallem wenn man bedenkt, dass die angeblich immensen Verluste der Musikindustrie noch nie schlüssig von denen dargestellt wurden.